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EU-Rechnungslegungsstrategie
Am 13.6.2000 hat die EU-Kommission die Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament
"Rechnungslegungsstrategie
der EU: Künftiges Vorgehen" (EU Financial Reporting Strategy: the way forward)
vorgelegt. Darin wird angekündigt, daß die Kommission vor Ende 2000 einen förmlichen
Vorschlag vorlegen wird, der von allen EU-Unternehmen fordern wird, ihren konsolidierten
Abschluß nach IAS aufzustellen und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben wird, die
Anwendung der IAS auf die Konzernabschlüsse von nichtbörsennotierten Unternehmen und auf
Einzelabschlüsse auszudehnen. Zudem wird angekündigt, daß die Kommission vor Ende 2001
einen Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinien zur Rechnungslegung vorlegen wird,
damit diese weiterhin für alle Gesellschaften, bei denen die Haftung der Gesellschafter
beschränkt ist, die Grundlage für die Rechnungslegung bleiben können.
Das künftige Vorgehen der EU wird von den folgenden Grundsätzen geprägt:
 | Die als Voraussetzung
für einen vollständig integrierten Markt für Finanzdienstleistungen erforderlichen einheitlichen
Rechnungslegungsgrundsätze sollen die IAS sein. Die Kommission hat bereits
1995 im Rahmen der Festlegung der neuen Rechnungslegungsstrategie für die Anwendung der
IAS plädiert. Nach Fertigstellung des core set of standards hat die IOSCO am 17.5.2000 angekündigt, daß sie die
Beurteilung der IAS abgeschlossen und ihren Mitgliedern empfohlen hat, multinationalen
Emittenten für grenzüberschreitende Wertpapieremissionen und Wertpapiernotierungen die
Aufstellung der Jahresabschlüsse unter Anwendung der IAS zu gestatten. Dagegen werden die
US-GAAP wegen ihrer nationalen US-amerikanischen Ausrichtung, ihres großen Umfangs und
der sehr detaillierten Vorschriften und Auslegungen nicht als bevorzugte
Rechnungslegungsgrundsätze empfohlen.
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 | Die EU sieht einen
umfangreichen Anwendungsbereich der IAS vor. Sie sollen auf alle
EU-Unternehmen angewendet werden, die auf einem geregelten Markt notiert sind. Innerhalb
von zwei Jahren soll die Anwendung der Grundsätze auf alle Unternehmen ausgedehnt werden,
die einen öffentlichen Angebotsprospekt gemäß der Börsenprospekt-Richtlinie erstellen.
Zudem soll den Mitgliedstaaten gestattet werden, nichtbörsennotierten Unternehmen
vorzuschreiben oder zu erlauben, ihre Abschlüsse nach den IAS-Grundsätzen zu erstellen.
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 | Geprüft wird, ob eine
Verbindung zwischen der Verpflichtung zur Anwendung der IAS als einheitliche
Rechnungslegungsgrundsätze und den anstehenden Maßnahmen zur Modernisierung der
bestehenden Börsenzulassungs- und Prospekt-Richtlinien, die einen stärkeren Einsatz der
Verfahren der Rahmenregistrierung (shelf-registration) für Wertpapieremissionen in
der EU zur Folge hätten, besteht. Ziel der Rahmenregistrierung ist es, den Zugang zu den
Märkten der anderen Mitgliedstaaten durch ein gemeinsames Registrierungssystem, das auf
vergleichbaren Marktinformationen beruht, sicherzustellen. Erwünscht ist die Stützung
der Rahmenregistrierung auf einheitliche, transparente internationale
Rechnungslegungsgrundsätze.
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Für die Aufsicht über die einheitliche Rechnungslegungsstrategie und ihre
Durchsetzung soll eine öffentliche Infrastruktur geschaffen werden. Die
Verantwortung für die Rechnungslegungsvorschriften für börsennotierte Unternehmen soll
nicht auf einen privaten Dritten übertragen werden. Die IAS sind vielmehr in den
Rechtsrahmen für die Rechnungslegung einzubinden. Daraus folgt:
 | Die öffentliche
Aufsicht über die IAS erfolgt im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens der EU. Dabei
ist festzustellen, daß die IAS mit dem Grundkonzept der EU vollständig übereinstimmen.
Hierzu sind Sachverständige einzusetzen, die neue IAS in allen Phasen des
Entwicklungsprozesses prüfen und zur Standardsetzung beitragen.
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 | Der Durchsetzung der
IAS sollen eine verbesserte Abschlußprüfung, Standards der Berufsethik und
die Einrichtung wirksamer Qualitätssicherungssysteme der Abschlußprüfung dienen.
Zudem erwartet die Kommission, daß die europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden über
das Forum of European Securities Commissions (FESCO) ein gemeinsames Konzept zur
Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards entwickeln und umsetzen.
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Nach dem Zeitplan sollen alle börsennotierte EU-Unternehmen spätestens ab 2005
konsolidierte Abschlüsse nach IAS aufstellen. Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt,
für eine Übergangszeit festzustellen, welche börsennotierten Unternehmen IAS vor der
vollständigen Umsetzung anwenden können und ob die Anwendung der US-GAAP für die
gesamte Übergangszeit oder einen Teil der Übergangszeit zulässig ist.
Quellen:
Kommission
der Europäischen Gemeinschaften, Mitteilung der Kommission an den Rat und das
Europäische Parlament, Rechnungslegungsstrategie der EU: Künftiges Vorgehen, COM(2000) 359
endgültig vom 13.06.2000.
IASC, Press Release, IASC Welcomes European
Commission Communication on Moves Towards Global Financial Reporting Standards Based on
IASC Standards, 14 June 2000.
| Gerhard
Scherrer |
© Lehrstuhl Prof. Dr. Gerhard Scherrer |
Juli 00 |
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