Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre
insbesondere Revisions- und Treuhandwesen

(Financial Accounting and Auditing)
Prof. Dr. Gerhard Scherrer

 

EU-Rechnungslegungsstrategie

Am 13.6.2000 hat die EU-Kommission die Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament "Rechnungslegungsstrategie der EU: Künftiges Vorgehen" (EU Financial Reporting Strategy: the way forward) vorgelegt. Darin wird angekündigt, daß die Kommission vor Ende 2000 einen förmlichen Vorschlag vorlegen wird, der von allen EU-Unternehmen fordern wird, ihren konsolidierten Abschluß nach IAS aufzustellen und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben wird, die Anwendung der IAS auf die Konzernabschlüsse von nichtbörsennotierten Unternehmen und auf Einzelabschlüsse auszudehnen. Zudem wird angekündigt, daß die Kommission vor Ende 2001 einen Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinien zur Rechnungslegung vorlegen wird, damit diese weiterhin für alle Gesellschaften, bei denen die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist, die Grundlage für die Rechnungslegung bleiben können.

Das künftige Vorgehen der EU wird von den folgenden Grundsätzen geprägt:

Die als Voraussetzung für einen vollständig integrierten Markt für Finanzdienstleistungen erforderlichen einheitlichen Rechnungslegungsgrundsätze sollen die IAS sein. Die Kommission hat bereits 1995 im Rahmen der Festlegung der neuen Rechnungslegungsstrategie für die Anwendung der IAS plädiert. Nach Fertigstellung des core set of standards hat die IOSCO am 17.5.2000 angekündigt, daß sie die Beurteilung der IAS abgeschlossen und ihren Mitgliedern empfohlen hat, multinationalen Emittenten für grenzüberschreitende Wertpapieremissionen und Wertpapiernotierungen die Aufstellung der Jahresabschlüsse unter Anwendung der IAS zu gestatten. Dagegen werden die US-GAAP wegen ihrer nationalen US-amerikanischen Ausrichtung, ihres großen Umfangs und der sehr detaillierten Vorschriften und Auslegungen nicht als bevorzugte Rechnungslegungsgrundsätze empfohlen.
Die EU sieht einen umfangreichen Anwendungsbereich der IAS vor. Sie sollen auf alle EU-Unternehmen angewendet werden, die auf einem geregelten Markt notiert sind. Innerhalb von zwei Jahren soll die Anwendung der Grundsätze auf alle Unternehmen ausgedehnt werden, die einen öffentlichen Angebotsprospekt gemäß der Börsenprospekt-Richtlinie erstellen. Zudem soll den Mitgliedstaaten gestattet werden, nichtbörsennotierten Unternehmen vorzuschreiben oder zu erlauben, ihre Abschlüsse nach den IAS-Grundsätzen zu erstellen.
Geprüft wird, ob eine Verbindung zwischen der Verpflichtung zur Anwendung der IAS als einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze und den anstehenden Maßnahmen zur Modernisierung der bestehenden Börsenzulassungs- und Prospekt-Richtlinien, die einen stärkeren Einsatz der Verfahren der Rahmenregistrierung (shelf-registration) für Wertpapieremissionen in der EU zur Folge hätten, besteht. Ziel der Rahmenregistrierung ist es, den Zugang zu den Märkten der anderen Mitgliedstaaten durch ein gemeinsames Registrierungssystem, das auf vergleichbaren Marktinformationen beruht, sicherzustellen. Erwünscht ist die Stützung der Rahmenregistrierung auf einheitliche, transparente internationale Rechnungslegungsgrundsätze.

Für die Aufsicht über die einheitliche Rechnungslegungsstrategie und ihre Durchsetzung soll eine öffentliche Infrastruktur geschaffen werden. Die Verantwortung für die Rechnungslegungsvorschriften für börsennotierte Unternehmen soll nicht auf einen privaten Dritten übertragen werden. Die IAS sind vielmehr in den Rechtsrahmen für die Rechnungslegung einzubinden. Daraus folgt:

Die öffentliche Aufsicht über die IAS erfolgt im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens der EU. Dabei ist festzustellen, daß die IAS mit dem Grundkonzept der EU vollständig übereinstimmen. Hierzu sind Sachverständige einzusetzen, die neue IAS in allen Phasen des Entwicklungsprozesses prüfen und zur Standardsetzung beitragen.
Der Durchsetzung der IAS sollen eine verbesserte Abschlußprüfung, Standards der Berufsethik und die Einrichtung wirksamer Qualitätssicherungssysteme der Abschlußprüfung dienen. Zudem erwartet die Kommission, daß die europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden über das Forum of European Securities Commissions (FESCO) ein gemeinsames Konzept zur Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards entwickeln und umsetzen.

Nach dem Zeitplan sollen alle börsennotierte EU-Unternehmen spätestens ab 2005 konsolidierte Abschlüsse nach IAS aufstellen. Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, für eine Übergangszeit festzustellen, welche börsennotierten Unternehmen IAS vor der vollständigen Umsetzung anwenden können und ob die Anwendung der US-GAAP für die gesamte Übergangszeit oder einen Teil der Übergangszeit zulässig ist.

Quellen:

Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, Rechnungslegungsstrategie der EU: Künftiges Vorgehen, COM(2000) 359 endgültig vom 13.06.2000.

IASC, Press Release, IASC Welcomes European Commission Communication on Moves Towards Global Financial Reporting Standards Based on IASC Standards, 14 June 2000.

Gerhard Scherrer

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Juli 00

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28.07.00

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