Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre
insbesondere Revisions- und Treuhandwesen

(Financial Accounting and Auditing)
Prof. Dr. Gerhard Scherrer

 

Aktienanleihen-Bilanzierung

Aktienanleihen sind Obligationen, bei denen der Emittent bezüglich der Rückzahlung das Wahlrecht hat, seine Anleiheverpflichtung in Geld zu pari oder in Aktien zu erfüllen. Bei der Möglichkeit der Rückzahlung in Aktien ist in den Anleihebedingungen festzulegen, welche Aktie in welchem Verhältnis zur Rückzahlung der Anleihe verwendet werden kann. Die Laufzeit von Aktienanleihen beträgt in der Regel bis zu zwei Jahren. Der Coupon liegt erheblich über dem Marktzins, zur Zeit beträgt er in Abhängigkeit von der Volatilität der lieferbaren Aktie zwischen 8 % und 17 %.

Die Zeichnung einer Aktienanleihe entspricht wirtschaftlich dem Verkauf einer Put-Option auf die lieferbare Aktie (underlying instrument) bei gleichzeitiger Anlage des Erwerbspreises der Aktienanleihe in eine marktgängige kurzfristige Anleihe bzw. in einen Geldmarktfonds. Die Einnahme aus dem Verkauf der Put-Option erhält der Erwerber der Aktienanleihe in Form des Differenzzinssatzes zwischen Anleihezins und Marktzins. Der Mehrzins stellt eine Vergütung für das Risiko dar, das für den Erwerber der Aktienanleihe in dem Aktienandienungsrecht des Emittenten bei gesunkenem Kurs der lieferbaren Aktie besteht.

Bilanzierung beim Erwerber:

Der Erwerb einer Aktienanleihe läßt sich theoretisch in zwei Geschäfte zerlegen: den Erwerb der Anleihe und den in dem Rückzahlungswahlrecht des Emittenten begründeten, durch die Mehrzinsen der Aktienanleihe vergüteten Verkauf eines Put. Für die Bilanzierung wird auf ein einziges Geschäft abgestellt. Die Aktienanleihe ist bei kurzer Laufzeit als Wertpapier des Umlaufvermögens anzusetzen. Der Ansatz einer Verbindlichkeit bzw. einer Rückstellung für die Stillhalterverpflichtung zur Übernahme der angedienten Aktien im Rahmen der Tilgung der Aktienanleihe kommt nicht in Betracht. Insoweit unterscheidet sich der Erwerb einer Aktienanleihe von der Alternativanlage, dem Verkauf eines Put und der Anlage der für die Übernahme der Aktien bei Andienung durch den Käufer des Put erforderlichen Mittel in einen Geldmarktfonds. Bei dem Alternativgeschäft sind die Geldmarktfondsanteile als Vermögensgegenstände zu aktivieren, in Höhe der vereinnahmten Prämie aus dem Verkauf des Put ist für die Stillhalterverpflichtung ein Passivposten in die Bilanz einzustellen.

Die Bewertung der Aktienanleihe erfolgt bei Ausgabe mit den Anschaffungskosten als Anschaffungspreis und Anschaffungsnebenkosten. Bei späterem Erwerb umfaßt die Anschaffungsauszahlung die Anschaffungskosten der Aktienanleihe und die bis zum Zeitpunkt der Anschaffung aufgelaufenen Zinsen. Für die belasteten Stückzinsen ist handelsbilanziell eine Forderung an den Emittenten unter den sonstigen Vermögensgegenständen anzusetzen. Für die Bewertung der Aktienanleihe zum Bilanzstichtag gilt das Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 3 HGB. Maßgeblicher Börsenpreis ist der Kurs der Aktienanleihe zum Bilanzstichtag. In dem Kurs ist das für den Erwerber der Aktienanleihe bestehende Risiko der Rückzahlung der Anleihe in Aktien bei gesunkenem Aktienkurs berücksichtigt.

Der Zinsertrag aus der Aktienanleihe setzt sich aus dem Marktzins und dem Mehrzins für das mit der Aktienanleihe verbundene Risiko des Erwerbers zusammen. Es erfolgt keine Trennung in Zinsertrag für den Marktzins und sonstiger Ertrag für den vereinnahmten Mehrzins als Risikoprämie. Das Risiko aus der Position des Verkaufs eines Put durch den Erwerber der Aktienanleihe wird nicht wie beim gesonderten Verkauf eines Put durch Ansatz einer Verbindlichkeit in Höhe des vereinnahmten Mehrzinses, sondern durch Abschreibung der Aktienanleihe in der Bilanz des Erwerbers auf den niedrigeren Börsenpreis erfaßt.

Beim Verkauf der Aktienanleihe realisiert der Inhaber Gewinne oder Verluste als Differenzbetrag zwischen Verkäußerungserlös und Buchwert der Anleihe. Darüber hinaus entstehen Zinserträge aus Stückzinsen für die Zeit zwischen Veräußerung und letztem Zinstermin bzw. späterem Anschaffungszeitpunkt.

Bilanzierung beim Emittenten:

Die Bilanzierung der Aktienanleihe beim Emittenten entspricht der Bilanzierung einer Schuldverschreibung ohne Emittententilgungswahlrecht. Die Aktienanleihe ist in Höhe des Erfüllungsbetrags unter den Anleihen anzusetzen. Bei einer Unter-pari-Emission besteht das Wahlrecht zum Ansatz des Auszahlungsdisagios unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten oder zur sofortigen aufwandswirksamen Verrechnung in der GuV. Bei Über-pari-Emission ist das Auszahlungsagio passiv abzugrenzen und proportional zur Laufzeit der Anleihe ertragswirksam aufzulösen.

Bei Verkauf eines Put auf die lieferbaren Aktien ist in Höhe der vereinnahmten Optionsprämie eine Verbindlichkeit anzusetzen, die bei einer mehrjährigen Laufzeit der Aktienanleihe vergleichbar der passiven Rechnungsabgrenzung bei der Über-pari-Emission einer Schuldverschreibung zeitproportional aufzulösen ist. Dem Aufwand der von dem Emittenten zu zahlenden Mehrzinsen steht insoweit ein Ertrag aus der Auflösung der Verbindlichkeit aus der Stillhalterposition des Emittenten gegenüber.

Die Tilgung der Aktienanleihe ist unabhängig von der Ausübung des Tilgungswahlrechts grundsätzlich erfolgsneutral. Bei Tilgung in Geld ist dies ohne weiteres ersichtlich. Bei Tilgung in Aktien aufgrund der Inanspruchnahme des Emittenten aus dem Verkauf der Put-Option erfolgt ein erfolgsneutraler Transfer der Aktien auf den Erwerber (Inhaber) der Aktienanleihe. Bei Lieferung der Aktien aus dem Bestand des Emittenten ist die Erfolgswirkung von dem Buchwert der Aktien in der Bilanz des Emittenten zum Zeitpunkt der Lieferung und dem Börsenkurs der Aktien zum Zeitpunkt der Endfälligkeit der Aktienanleihe abhängig.

Quellen:

Rümker, D., Anleihen mit Tilgungswahlrechten des Emittenten unter besonderer Berücksichtigung der Tilgung durch Lieferung von Aktien, in: FS Beusch, Berlin, New York 1993, S. 739-757.

Scherrer, G., Bilanzielle Behandlung von Schuldverschreibungen mit Emittententilgungswahlrecht, in: DStR, 37. Jg. (1999), S. 1205-1208.

Gerhard Scherrer

© Lehrstuhl Prof. Dr. Gerhard Scherrer

Mai 99

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