Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre
insbesondere Revisions- und Treuhandwesen

(Financial Accounting and Auditing)
Prof. Dr. Gerhard Scherrer

 

Ergebnis nach DVFA/SG

Nach § 264 II 1 HGB hat der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. Der ausgewiesene Jahresüberschuß (Jahresergebnis) soll Grundlage für die Beurteilung der Ertragskraft eines Unternehmens sein. Da das Jahresergebnis durch eine Reihe dispositionsbedingter und ungewöhnlicher Komponenten beeinflußt werden kann, wird sowohl der Ergebnisvergleich des Unternehmens im Zeitablauf als auch der Ergebnisvergleich mit anderen Unternehmen erschwert.

Zur Verbesserung des intertemporalen und zwischenbetrieblichen Ergebnisvergleichs haben die Kommission für Methodik der Finanzanalyse der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung e.V. (DVFA) und der Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung" der Schmalenbach-Gesellschaft, Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG) eine gemeinsame Empfehlung vorgelegt, die eine Bereinigung der veröffentlichten Jahresergebnisse vorsieht. Das bereinigte Ergebnis wird als "Ergebnis nach DVFA/SG" bezeichnet. Es soll im einzelnen dem Zweck dienen:

den Ergebnistrend eines Unternehmens aufzuzeigen,
Grundlage für die Schätzung der künftigen Ergebnisentwicklung zu sein,
Vergleiche der Ergebnisse zwischen verschiedenen Unternehmen zu ermöglichen.

Das Ergebnis nach DVFA/SG umfaßt sowohl das Gesamtergebnis (bereinigter Jahresüberschuß) als auch das Ergebnis je Aktie; letzteres als Grundlage für die Ermittlung des Kurs/Gewinn-Verhältnisses (KGV). Das bereinigte Ergebnis kann sowohl von dem publizierenden Unternehmen als ergänzende Information mit dem Jahresabschluß und Lagebericht veröffentlicht als auch von externen Finanzanalysten ermittelt werden.

Das Hauptproblem der Ermittlung des Ergebnisses nach DVFA/SG besteht in der Bestimmung/Definition der zu bereinigenden Sondereinflüsse. In der gemeinsamen Empfehlung werden zwei Gruppen von Sondereinflüssen unterschieden:

Ungewöhnliche Aufwendungen und Erträge. Sie werden durch drei Kriterien abgegrenzt, nämlich (1) Höhe des Betrags im Verhältnis zu den gewöhnlichen Aufwendungen und Erträgen, (2) Seltenheit des Auftretens des Aufwands bzw. Ertrags, (3) Nichtvorliegen eines Gewinns oder Verlusts aus kontinuierlichen Aktivitäten.
Zu den ungewöhnlichen Aufwendungen und Erträgen rechnen die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge sowie Aufwendungen und Erträge aus Maßnahmen wie Aufgabe von Geschäftsbereichen, Änderungen der Organisation, Stillegung von Werken, Verkauf von Beteiligungen, Abgang von Sachanlagen, außergewöhnliche Schadensfälle, Sanierungsmaßnahmen u.ä. In allen Fällen muß es sich entsprechend dem oben genannten Kriterium (1) um wesentliche, d.h. betragsmäßig hohe, Aufwendungen und Erträge handeln.
Dispositionsbedingte Aufwendungen und Erträge. Als dispositionsbedingt werden Aufwendungen und Erträge angesehen, die im Rahmen der Ausübung bestehender Bewertungs- und Ermessensspielräume entstehen. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Jahresergebnisse zwischen verschiedenen Unternehmen wird in bezug auf die Ausübung der Spielräume ein sogenannter Normalfall unterstellt. Aufwendungen und Erträge, die in Ausübung der bestehenden Bewertungs- und Ermessensspielräume entstehen und von dem Normalfall abweichen, sind zu bereinigen. Dies gilt auch für Aufwendungen, die in Änderung von angewandten Bewertungsmethoden entstehen.

Die Ermittlung des Ergebnisses nach DVFA/SG erfolgt unter Zugrundelegung eines vorgegebenen Schemas, in dem ausgehend von dem ausgewiesenen Jahresüberschuß die im einzelnen vorgegebenen Bereinigungen der Aufwendungen und Erträge erfolgen.

Neben dem Gesamtergebnis und Ergebnis je Aktie nach DVFA/SG sieht die gemeinsame Empfehlung die Ermittlung des cash flow nach DVFA/SG vor.

Quelle:

Busse von Colbe, W., u.a. (Hrsg.), Ergebnis nach DVFA/SG, 2. Aufl., Stuttgart 1996.

Gerhard Scherrer © Lehrstuhl Prof. Dr. Gerhard Scherrer

Jan. 98

 

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Stand:

19.10.98

Bearbeiter:

Göbel