Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre
insbesondere Revisions- und Treuhandwesen

(Financial Accounting and Auditing)
Prof. Dr. Gerhard Scherrer

 

Erwartungslücke

Kritik an den Abschlußprüfern wurde in der Vergangenheit oftmals dann geübt, wenn Unternehmen in eine Krise geraten sind (Metallgesellschaft) und/oder strafbare Handlungen des Management aufgedeckt werden (Balsam) und der letzte Jahresabschluß uneingeschränkt testiert worden ist. Unter "Erwartungslücke (expectation gap)" wird dann die zwischen der öffentlichen Meinung und der tatsächlich möglichen und gesetzlich gewollten Bedeutung des Bestätigungsvermerkes (Testat) bestehende Diskrepanz bezeichnet.

Sowohl der gesetzlich in § 317 HGB festgelegte Prüfungsumfang als auch die genaue Formulierung des Bestätigungsvermerks nach § 322 HGB klassifiziert die Jahresabschlußprüfung als Ordnungsmäßigkeitsprüfung, die keine Aussage über die Überlebensfähigkeit eines Unternehmens zuläßt, soweit diese Informationen nicht aus dem Jahresabschluß und dem Lagebericht abgeleitet werden können. Auch der Jahresabschluß selbst vermittelt "... ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ..." (§ 264 II 1 bzw. 297 II 1 HGB) nur unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, d.h. insbesondere nur im Rahmen der gesetzlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Demgegenüber verbindet die Öffentlichkeit mit dem Bestätigungsvermerk ein Gütesiegel nicht nur für den Jahresabschluß sondern auch für das geprüfte Unternehmen. Als Ursachen für diese Erwartungslücke lassen sich somit drei Bereiche unterscheiden:

die eingeschränkte Aussagekraft von Jahresabschlüssen,
Einschränkungen hinsichtlich der Aussagekraft des Bestätigungsvermerks und
mangelnde Kenntnisse im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung des Jahresabschlusses und/oder des Bestätigungsvermerks bei den die Kritik äußernden Medien bzw. den Adressaten des Jahresabschlusses.

Lösungsansätze zur Schließung der Erwartungslücke können nach ihrer Zielsetzung wie folgt geordnet werden:

Verbesserung der Qualität von Jahresabschlußprüfungen:
Vorschläge zu diesem Bereich sind die verstärkte Prüfung der wirtschaftlichen Lage von Unternehmen und des Lageberichts die regelmäßige Durchführung von "peer reviews" sowie die Einrichtung von "audit committees". Darüber hinaus wurde die Wirtschaftsprüferkammer vom Gesetzgeber ermächtigt, Regelung zu erlassen, die einzelne Berufspflichten zur Sicherung der Qualität der Berufsausübung spezifizieren(§ 57 IV Nr. 5 WPO).
Weiterentwicklung der gesetzlichen Normen zum Jahresabschluß und zur Jahresabschlußprüfung:
Eine Verkleinerung der Erwartungslücke wird einmal durch die Internationalisierung der Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards erwartet. Außerdem wird mit der Umsetzung des KonTraG eine Erweiterung des Prüfungsumfanges sowie die Verwendung eines Bestätigungsbericht statt des formelhaften Bestätigungsvermerks angestrebt.
"Verbesserung" der öffentlichen Wahrnehmung von Jahresabschluß- und Prüfungsinhalten:
Maßnahmen in diesem Bereich scheitern insbesondere am Fehlen empirisch abgesicherter Informationen über die Wahrnehmung von Jahresabschluß- und Prüfungsinhalten bei einzelnen Adressatengruppen des Jahresabschlusses.

Allen Lösungsansätzen ist allerdings gemeinsam, daß theoretische Kenntnisse fehlen, die eine Abschätzung der Wirkung einzelner Maßnahmen im Hinblick auf die Erwartungslücke zulassen.

Quellen:

Biener, H., Die Erwartungslücke - eine endlose Geschichte, Internationale Wirtschaftsprüfung, FS Havermann, Düsseldorf 1995, S. 37-63.

Clemm, H., Der Abschlußprüfer als Krisenwarner, WPK-Mitteilungen, 34. Jg. (1995), S. 65-78.

Epstein, M. J., Geiger; M. A., Investor Views of Audit Assurance: Recent Evidence of the Expectation Gap, Journal of Accountancy, Vol. 177 (1994), January S. 60-66.

Forster, K.-H., Zur "Erwartungslücke" bei der Abschlußprüfung, WPg, 47. Jg. (1994), S. 789-795.

Stefan Göbel © Lehrstuhl Prof. Dr. Gerhard Scherrer Dez. 97
 

Zurück Nach oben Weiter

Prof. Dr. Gerhard Scherrer
Universität Regensburg
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg

Postanschrift:
Wirtschaftswiss. Fak.
93040 Regensburg

Tel.: +49 941 943-2691
Fax: +49 941 943-4497

Sekretariat:
Sonja Amann
Tel.: +49 941 943-2692
Fax: +49 941 943-4497

Home
Lehre
OPI
Forschung
Mitarbeiter
Aktuell

 

 

SucheImpressumHomepage

Stand:

19.10.98

Bearbeiter:

Göbel