Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre
insbesondere Revisions- und Treuhandwesen

(Financial Accounting and Auditing)
Prof. Dr. Gerhard Scherrer

 

Euro-Bilanzierung

Neufassung. Die ursprüngliche Version vom Mai 1998 finden Sie hier.

Maßgebender Zeitraum für die Umstellung der Bilanz von DM in Euro ist der Zeitbereich vom 1.1.1999 bis 31.12.2001. Es besteht ein Wahlrecht für den Zeitpunkt der Umstellung; sie kann zum Ende eines mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden oder eines von dem Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres, aber auch während eines Geschäftsjahres erfolgen. Es besteht keine Pflicht zur Anpassung eines abweichenden Geschäftsjahres an das Kalenderjahr im Rahmen der Bilanzierungsumstellung auf den Euro.

Grundsätze für die Umstellung der Bilanzierung von DM in Euro sind:

keine Euro-Eröffnungsbilanz;
Umrechnung der DM-Schlußbilanzwerte eines vorhergehenden Jahres in Euro;
lineare Transformation ohne Neubewertung;
erfolgswirksame Behandlung von Rechnungsdifferenzen aus der Transformation;
Realisierung von Wechselkursgewinn oder -verlust schon vor dem 1.1.1999 bei zu einem früheren Zeitpunkt feststehenden Umrechnungskursen;
erfolgsneutrale Behandlung von Wechselkursgewinnen durch Einstellung in einen "Sonderposten aus der Währungsumstellung auf den Euro" gem. § 6 d EStG aus Gründen der Steuerneutralität der Währungsumstellung; anwendbar erstmals auf das nach dem 31.12.1998 endende Wirtschaftsjahr;
Vorjahreszahlen in DM sind zur Herstellung des Vergleichs in Euro anzugeben.

Für Umstellungsaufwendungen, die mit der Einführung des Euro entstehen, gilt bezüglich der bilanziellen Behandlung das Folgende:

Grundsätzlich sind Umstellungsaufwendungen dem Geschäftsjahr der Aufwandsentstehung zuzurechnen.
Eine Aktivierung der Umstellungsaufwendungen ist dann verpflichtend, wenn im Zusammenhang mit der Umstellung des Rechnungswesens auf den Euro ein Vermögensgegenstand (z.B. Software) erworben wird.
Für nicht entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z.B. selbsterstellte Software) gilt grundsätzlich das Ansatzverbot des § 248 II HGB.
Aufwendungen der Währungsumstellung auf den Euro dürfen als Bilanzierungshilfe aktiviert werden, soweit es sich um selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt; der Posten ist unter der Bezeichnung "Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den Euro" vor dem Anlagevermögen auszuweisen und in den folgenden Geschäftsjahren zu mindestens 25 % abzuschreiben; anwendbar erstmals auf das nach dem 31.12.1997 endende Geschäftsjahr.
Der Ansatz von Verbindlichkeitsrückstellungen nach § 249 I HGB im Jahresabschluß vor dem 1.1.1999 für nach dem 31.12.1998 anfallende Umstellungsaufwendungen ist unzulässig; es besteht weder eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten, noch ist der Aufwand in der Vorperiode verursacht.
Der Ansatz von Aufwandsrückstellungen nach § 249 II HGB im Jahresabschluß vor dem 1.1.1999 ist gleichfalls unzulässig; die Umstellungsaufwendungen sind den Geschäftsjahren vor dem 1.1.1999 nicht zuzuordnen.

Für die Bilanzierung von Vermögensgegenständen und Schulden bei Umstellung auf den Euro gelten die allgemeinen Grundsätze. Umstellungsspezifisch können die folgenden Bilanzposten berührt werden:

Anlagegegenstände, z.B. Münzautomaten, können durch die Einführung des Euro eine Verkürzung der Nutzungsdauer erfahren; in diesem Fall sind die Abschreibungen durch Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen oder durch Vornahme von außerplanmäßigen Abschreibungen anzupassen.
Für Anlagegegenstände kann bei Einführung des Euro eine Umrüstung erforderlich sein, z.B. Wechsel der Elektrobox in Geldautomaten; die Umrüstung ist als Erhaltungsaufwand der Periode des Entstehens der Umrüstkosten zu belasten.
Monetäre Posten in Euro-Währungen, wie Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten, sind mit dem unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs umzurechnen und anzusetzen. Umrechnungsverluste sind als Aufwendungen in der GuV zu erfassen; Umrechnungsgewinne dürfen als Erträge in der GuV erfaßt oder auf der Passivseite der Bilanz in einen gesonderten Posten "Sonderposten aus der Währungsumstellung auf den Euro" nach dem Eigenkapital eingestellt werden. Der Posten ist bei Ausscheiden der Vermögensgegenstände bzw. Verbindlichkeiten, nach denen er gebildet worden ist, erfolgswirksam aufzulösen, spätestens jedoch am Schluß des fünften nach dem 31.12.1998 endenden Geschäftsjahres.

Für schwebende Geschäfte aus Devisenterminkontrakten in einer auf den Euro umzustellenden fremden Währung gelten mit der Einführung des Euro die Kursdifferenzen als realisiert. Dies gilt für trading und antizipatives Hedge. Beim reinen Hedgegeschäft ist die aus der Umstellung auf den Euro eintretende Wirkung für die Bewertungseinheit "Bilanzposten und Hedgegeschäft" realisiert.

Für den Konzernabschluß treten bei Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Sitz in EWWU-Ländern Probleme auf. Grundlage für die Konsolidierung ist der in Euro aufgestellte Jahresabschluß eines Tochterunternehmens:

Bei Anwendung der Stichtagsmethode erfolgt die Übernahme der Bilanzposten mit den in Euro umgerechneten historischen Anschaffungskosten aus der Handelsbilanz II des Tochterunternehmens.
Bei Anwendung der Zeitbezugsmethode werden die Bilanzposten mit den zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung des Tochterunternehmens ermittelten historischen Anschaffungskosten in DM, die sodann in Euro umzurechnen sind, angesetzt.
Der Unterschiedsbetrag ist grundsätzlich erfolgsneutral zu behandeln. Ist der Unterschiedsbetrag in der Realisierung von Gewinnen oder Verlusten aus dem Fortfall von Wechselkursrisiken begründet, so wird er entsprechend der allgemeinen Grundsätze für die Behandlung realisierter Gewinne und Verluste erfolgswirksam ausgewiesen.

Quellen:

Bundesrat, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Euro (Euro-Einführungsgesetz - EuroEG), BR-DS 725/97.

IDW, Positionspapier zu wesentlichen Rechnungslegungsfragen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro, WPg, 50. Jg. (1997), S. 400-402.

Europäische Kommission, Generaldirektion XV - Binnenmarkt und Finanzdienste, Einführung des Euro in der Rechnungslegung, in: WPg, 50. Jg. (1997), S. 450-463.

Lemnitzer, K.-H., Stein, L., Auswirkungen der Währungsunion auf Unternehmen, WPK Mitteilungen, 36. Jg. (1997), S. 90-100.

Gerhard Scherrer © Lehrstuhl Prof. Dr. Gerhard Scherrer Okt. 98
 

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Stand:

16.10.98

Bearbeiter:

Kelle