Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre
insbesondere Revisions- und Treuhandwesen

(Financial Accounting and Auditing)
Prof. Dr. Gerhard Scherrer

 

Grünbuch

Das Grünbuch wurde am 2.10.1996 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften als Diskussionspapier über die Rolle, Stellung und Haftung des Abschlußprüfers in der EU vorgelegt.

Grund für die Vorlage des Grünbuchs ist der Tatbestand, daß in der Europäischen Union keine einheitliche Auffassung zur Rolle, Stellung und Haftung des Abschlußprüfers besteht. Aus Sicht der Kommission ergeben sich daraus negative Auswirkungen auf die Qualität der Prüfungen, auf die Niederlassungsfreiheit und auf die Dienstleistungsfreiheit im Prüfungswesen.

Das Grünbuch soll ein Instrument zur Befragung der Mitgliedstaaten der EU und der interessierten Kreise, d.h. insbesondere der Berufsorganisationen der Wirtschaftsprüfer, über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Abschlußprüfers sein. Es soll helfen, die Beteiligten stärker für die anstehenden Probleme des Prüfungswesens zu sensibilisieren und sie zu einer Meinungsäußerung zu veranlassen. Das Ziel der Vorlage des Grünbuchs besteht im Ergebnis darin, einen Beitrag zur Anhebung des Niveaus der Prüfungstätigkeit in der EU zu leisten.

Gegenstand des Grünbuchs sind sechs Diskussionsbereiche zur Rolle, Stellung und Haftung des Abschlußprüfers. Sie betreffen im einzelnen

die Regelung der Abschlußprüfung auf EU-Ebene und möglichen Neuregelungsbedarf angesichts der Gefahr, daß die von europäischen Gesellschaften vorgelegten Abschlüsse und Konzernabschlüsse auf internationalen Kapitalmärkten nicht anerkannt werden;
die Rolle des Abschlußprüfers unter Ausweitung bzw. Verlagerung der Prüfungsschwerpunkte auf die Prüfung der Überlebensfähigkeit von Unternehmen und die Aufdeckung von Betrugsdelikten, beide Prüfungsschwerpunkte jeweils unter dem Aspekt der Schließung der Erwartungslücke;
die Stellung des Abschlußprüfers unter Berücksichtigung der Qualifikation, der Unabhängigkeit sowie der Stellung des Abschlußprüfers zur Unternehmensführung des geprüften Unternehmens; Diskussionsgegenstand der Stellung des Abschlußprüfers ist darüber hinaus die Qualitätskontrolle der Abschlußprüfung durch staatliche Behörden und Berufsvereinigungen;
die zivilrechtliche Haftung des Abschlußprüfers, namentlich die Frage der Begrenzung der Haftung sowie die Ausweitung der Haftung auf Dritthaftung und unbegrenzte Haftpflicht;
die Pflichtprüfung von kleinen Unternehmen und von Konzernen, zwei Problembereiche, denen im Grünbuch insgesamt weniger Raum gewidmet ist; bei kleineren Gesellschaften geht es um die Frage der Abschaffung der Pflichtprüfung für mittlere Gesellschaften, bei der Konzernprüfung um die Aufstellung eines Katalogs von Grundsätzen, die vom Abschlußprüfer zu beachten sind;
die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für einzelne Berufsangehörige und für Prüfungsgesellschaften in der EU, die durch die Aufsichtsbehörden einzelner Mitgliedstaaten und durch restriktive Rechtsvorschriften und Regelungen bei der Umsetzung der Achten Richtlinie des Rates behindert wird.

Quelle:

Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Grünbuch: Rolle, Stellung und Haftung des Abschlußprüfers in der Europäischen Union, Korrigendum zu Dokument KOM (96) 338 endg., abgedruckt in WPK Mitteilungen, 35. Jg. (1996), S. 280-296

Gerhard Scherrer © Lehrstuhl Prof. Dr. Gerhard Scherrer Dez. 97
 

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Stand:

19.10.98

Bearbeiter:

Göbel