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Grünbuch
Das Grünbuch wurde am 2.10.1996 von der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften als Diskussionspapier über die Rolle, Stellung und Haftung des
Abschlußprüfers in der EU vorgelegt.
Grund für die Vorlage des Grünbuchs ist der Tatbestand, daß in der Europäischen
Union keine einheitliche Auffassung zur Rolle, Stellung und Haftung des Abschlußprüfers
besteht. Aus Sicht der Kommission ergeben sich daraus negative Auswirkungen auf die
Qualität der Prüfungen, auf die Niederlassungsfreiheit und auf die
Dienstleistungsfreiheit im Prüfungswesen.
Das Grünbuch soll ein Instrument zur Befragung der Mitgliedstaaten der EU und der
interessierten Kreise, d.h. insbesondere der Berufsorganisationen der Wirtschaftsprüfer,
über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Abschlußprüfers sein. Es
soll helfen, die Beteiligten stärker für die anstehenden Probleme des Prüfungswesens zu
sensibilisieren und sie zu einer Meinungsäußerung zu veranlassen. Das Ziel der Vorlage
des Grünbuchs besteht im Ergebnis darin, einen Beitrag zur Anhebung des Niveaus der
Prüfungstätigkeit in der EU zu leisten.
Gegenstand des Grünbuchs sind sechs Diskussionsbereiche zur Rolle, Stellung und
Haftung des Abschlußprüfers. Sie betreffen im einzelnen
 | die Regelung der
Abschlußprüfung auf EU-Ebene und möglichen Neuregelungsbedarf angesichts der Gefahr,
daß die von europäischen Gesellschaften vorgelegten Abschlüsse und Konzernabschlüsse
auf internationalen Kapitalmärkten nicht anerkannt werden;
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 | die Rolle des
Abschlußprüfers unter Ausweitung bzw. Verlagerung der Prüfungsschwerpunkte auf die
Prüfung der Überlebensfähigkeit von Unternehmen und die Aufdeckung von Betrugsdelikten,
beide Prüfungsschwerpunkte jeweils unter dem Aspekt der Schließung der Erwartungslücke;
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 | die Stellung des
Abschlußprüfers unter Berücksichtigung der Qualifikation, der Unabhängigkeit sowie der
Stellung des Abschlußprüfers zur Unternehmensführung des geprüften Unternehmens;
Diskussionsgegenstand der Stellung des Abschlußprüfers ist darüber hinaus die
Qualitätskontrolle der Abschlußprüfung durch staatliche Behörden und
Berufsvereinigungen;
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 | die zivilrechtliche
Haftung des Abschlußprüfers, namentlich die Frage der Begrenzung der Haftung sowie die
Ausweitung der Haftung auf Dritthaftung und unbegrenzte Haftpflicht;
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 | die Pflichtprüfung von
kleinen Unternehmen und von Konzernen, zwei Problembereiche, denen im Grünbuch insgesamt
weniger Raum gewidmet ist; bei kleineren Gesellschaften geht es um die Frage der
Abschaffung der Pflichtprüfung für mittlere Gesellschaften, bei der Konzernprüfung um
die Aufstellung eines Katalogs von Grundsätzen, die vom Abschlußprüfer zu beachten
sind;
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 | die Niederlassungs- und
Dienstleistungsfreiheit für einzelne Berufsangehörige und für Prüfungsgesellschaften
in der EU, die durch die Aufsichtsbehörden einzelner Mitgliedstaaten und durch
restriktive Rechtsvorschriften und Regelungen bei der Umsetzung der Achten Richtlinie des
Rates behindert wird.
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Quelle:
Kommission
der Europäischen Gemeinschaften, Grünbuch: Rolle,
Stellung und Haftung des Abschlußprüfers in der Europäischen Union, Korrigendum zu
Dokument KOM (96) 338 endg., abgedruckt in WPK Mitteilungen, 35. Jg. (1996), S. 280-296
| Gerhard
Scherrer |
©
Lehrstuhl Prof. Dr. Gerhard Scherrer |
Dez. 97 |

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