Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre
insbesondere Revisions- und Treuhandwesen

(Financial Accounting and Auditing)
Prof. Dr. Gerhard Scherrer

 

Segmentberichterstattung

Wegen der im Konzernabschluß erfolgenden Aggregation von Informationen über unterschiedliche Geschäftsfelder wird insbesondere bei diversifizierten Konzernen die Segmentberichterstattung als wesentlicher Bestandteil der externen Rechnungslegung betrachtet. Sie ist daher in den internationalen Rechnungslegungsvorschriften fester Bestandteil des financial statement (IAS 14 (revised 1997), SFAS 131). Der deutsche Gesetzgeber hat durch das KonTraG in § 297 Abs. 1 HGB die Pflicht zur Segmentberichterstattung für börsennotierte Muttergesellschaften im Konzernanhang eingeführt. Dabei wurde nach der Begründung zum Gesetzentwurf bewußt auf eine in Einzelheiten gehende gesetzliche Regelung verzichtet. Hierdurch soll den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, auf internationale Standards zurückzugreifen (BT-DR 13/10038, Abschnitt III 2., Art. 2 Nr. 3a).

Offene Probleme im Zusammenhang mit der Segmentberichterstattung sind die Bestimmung des Umfangs der Angaben zu den einzelnen Segmenten und die Abgrenzung der berichtspflichtigen Segmente selbst. Eine Lösung dieser Probleme muß auf der Grundlage der der Segmentierung zugrundeliegenden Konzeption erfolgen. Mögliche Ansätze hierfür sind:

Der autonomous entity approach geht in Umkehrung der Einheitsfiktion für die Konzernbilanz von der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der einzelnen Segmente aus. Es sollen demnach Informationen geliefert werden, die auch ein Unternehmen mit homogener Geschäftstätigkeit liefern würde. Vorteil eines solchen Ansatzes ist, daß die für die einzelnen Segmente veröffentlichten Informationen auch einen zwischenbetrieblichen Vergleich ermöglichen würden. Nachteile ergeben sich einmal bei der Umsetzung des Ansatzes, da in vielen Bereichen ausschließlich intersubjektiv nicht überprüfbare Schätzgrößen heranzuziehen wären. Außerdem geht der Zusammenhang mit den im Konzernabschluß ausgewiesenen Informationen verloren, da die Beziehungen zwischen den Segmenten genau wie Beziehungen mit nicht in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen zu behandeln wären.
International vorherrschend ist der disaggregation approach. Dieser betrachtet die Segmentberichterstattung als zusätzliche Informationsquelle zum Konzernabschluß, die der rechnerischen Aufspaltung der konsolidierten Größen dient. Der Ansatz vermeidet die für den autonomous entity approach angeführten Nachteile. Allerdings entfällt die Möglichkeit des Vergleichs von Segmenten eines Konzerns mit rechtlich selbständigen Unternehmen.

Dem disaggregation approach folgend wird in den internationalen Regelungen hinsichtlich des Umfangs der Segmentberichterstattung auf eine vollständige Segmentierung des Konzernabschlusses (Segmentbilanz, Segmentgewinn- und -verlustrechnung) verzichtet. Es wird ausschließlich die Segmentierung bestimmter Einzelangaben gefordert. Die zur Diskussion stehenden Angaben lassen sich generell kategorisieren nach erfolgsorientierten, vermögensorientierten sowie zahlungsorientierten Angaben. Strittig ist, ob auch Schulden auf die einzelnen Segmente zuzuordnen sind. Während dies nach IAS 14 für notwendig und möglich gehalten wird, sind entsprechende Angaben nach SFAS 131 nicht vorgesehen. Um den Zusammenhang mit den im Konzernabschluß enthaltenen Informationen herzustellen, muß außerdem eine Überleitungsrechnung für bestimmte Angaben zu den einzelnen Segmenten auf die entsprechenden Werte im Konzernabschluß veröffentlicht werden.

Unterschiede zwischen IAS 14 und SFAS 131 ergeben sich insbesondere hinsichtlich der für die Ermittlung der offenzulegenden Größen geltenden Bilanzierungsgrundsätze. Nach IAS 14 sind zwingend die gleichen Bilanzierungsgrundsätze anzuwenden, die auch dem Konzernabschluß zugrundeliegen, da angenommen wird, daß diese am besten geeignet sind, die Ziele der externen Berichterstattung zu erfüllen. Demgegenüber verlangt SFAS 131 keine Übereinstimmung der Bilanzierungsgrundsätze und -methoden, sondern bestimmt, daß die für Zwecke der internen Steuerung verwendeten Methoden, auch für die Segmentberichterstattung anzuwenden sind.

Zur Bestimmung von Abgrenzungskriterien für die einzelnen berichtspflichtigen Segmente eines Unternehmens werden im wesentlichen zwei Ansätze diskutiert:

Der risk and reward approach erfordert eine Abgrenzung der Segmente nach homogenen Risiken und Chancen. Danach sollen Segmente unterscheidbare Teilbereiche des Unternehmens sein, die so abgegrenzt werden, daß ihr Tätigkeitsbereich einerseits hinsichtlich der Risiken und Chancen möglichst homogen ist und sich andererseits die Risiken und Chancen der Segmente untereinander möglichst stark unterscheiden.
Der management approach unterstellt, daß die für die interne Berichterstattung und Entscheidungsfindung sowie die operative Steuerung des Unternehmens gebildeten Einheiten auch für die externe Segmentberichterstattung relevant sind, da der Unternehmensleitung die besten Informationen für eine Segmentierung des Unternehmens zur Verfügung stehen.

Die Regelungen zur Segmentberichterstattung nach IAS 14 und SFAS 131 folgen weitgehend dem management approach. Dieser wird allerdings in SFAS 131 konsequenter umgesetzt. Gemeinsam ist den Regelungen, daß über maximal zehn Segmente zu berichten ist. Darüber hinaus sind jeweils zusätzliche Angaben zum Inlandsgeschäft und den wesentlichen Auslandsgeschäften notwendig, wenn die Segmente nicht nach geographischen Regionen abgegrenzt wurden. SFAS 131 fordert außerdem Angaben zu den Umsatzerlösen mit Kunden, wenn die aus den Verkäufen an diese Kunden resultierenden Umsatzerlöse 10% oder mehr der gesamten Umsatzerlöse betragen.

Quellen:

Böcking, H.-J.,Benecke, B., Neue Vorschriften zur Segmentberichterstattung nach IAS und US-GAAP unter dem Aspekt des Business Reporting, WPg, 51. Jg. (1998), S. 92-107.

Financial Accounting Standards Board (FASB), Statement of Financial Accounting Standards (SFAS) No. 131: Disclosures about Segments of an Enterprise and Related Information, in: JoA Dec. 1997 Vol. 184 (1997), S. 104-109.

International Accounting Standards Board (IASC), International Accounting Standard IAS 14 (revised 1997): Segment Reporting, London 1997.

Ordelheide, D., Stubenrath, M., Segmentberichterstattung, in: Ballwieser (Hrsg.), US-amerikanische Rechnungslegung, 3. Aufl., Stuttgart 1998, S. 273-298.

Stefan Göbel

© Lehrstuhl Prof. Dr. Gerhard Scherrer

Okt. 98

Zurück Nach oben Weiter

Prof. Dr. Gerhard Scherrer
Universität Regensburg
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg

Postanschrift:
Wirtschaftswiss. Fak.
93040 Regensburg

Tel.: +49 941 943-2691
Fax: +49 941 943-4497

Sekretariat:
Sonja Amann
Tel.: +49 941 943-2692
Fax: +49 941 943-4497

Home
Lehre
OPI
Forschung
Mitarbeiter
Aktuell

 

 

SucheImpressumHomepage

Stand:

19.10.98

Bearbeiter:

Göbel