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Seminar zu Revisions- und Treuhandwesen und zu Allgemeiner
Betriebswirtschaftslehre im WS 1995/96
Thema: Bilanzierung des Erwerbs von Unternehmen und von Unternehmensteilen
Abschlußklausur vom 10.11.1995
Die Angabe der Beträge erfolgt jeweils in Tsd. DM.
- Nehmen Sie zu der folgenden These Stellung: "Stimmrechtslose Vorzugsaktien
erfüllen nicht die Voraussetzung einer Beteiligung."
- Eine AG übernimmt bei der Gründung (Vertragsabschluß 30.10.94) einer GmbH 25 % der
Kapitalanteile und der Stimmrechte. Die Einzahlungsverpflichtung von 40 % des
übernommenen Kapitalanteils von 100 wird am 15.11.1994 durch Banküberweisung erfüllt.
Ein Aufgeld von 200 % wird nicht eingezahlt. Die GmbH wird am 1.12.1994 zur Eintragung in
das HR angemeldet. Die Eintragung in das HR erfolgt am 18.1.1995. Am 20.10.1995 werden
weitere 40 % der ausstehenden Einlagen und die Hälfte des Aufgeldes eingefordert. Die
Einzahlung erfolgt am 3.1.1996.
Zeigen Sie die bilanzielle Wirkung des Vorgangs im Jahresabschluß der AG und der GmbH
auf.
- Eine AG ist Komplementär einer KG. Die bedungene Einlage von 500 wurde 1994 erbracht.
Im Jahresabschluß zum 31.12.1994 weist die KG einen Verlust in Höhe der Hälfte des
Eigenkapitals von 1.000 auf; im Jahresabschluß zum 31.12.1995 beträgt der Verlust 800;
im Jahresabschluß 31.12.1996 wird ein Gewinn von 2.000 ausgewiesen.
Zeigen Sie die bilanzielle Behandlung des Vorgangs im Jahresabschluß der AG auf. Prüfen
Sie, welche Veränderungen sich ergeben würden, wenn die AG Kommanditistin der KG wäre.
- Nehmen Sie zu der folgenden These Stellung: "Ein nachhaltiges Sinken des
Wechselkurses erfordert keine Abschreibung, wenn der Ertragswert der Beteiligung gestiegen
ist."
- Eine AG erwirbt ein Unternehmen A gegen Gewährung einer Rente in Höhe von 360 p.a. mit
einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Kapitalmarktzins beträgt 8 %. Die Bilanz von A stellt
sich wie folgt dar:

Zu den Bilanzposten sind folgende Informationen gegeben:
Der Verkehrswert eines im Sachanlagevermögen aktivierten Grundstücks beträgt 500; die
ursprünglichen Anschaffungskosten sind 200.
 | Im sonstigen Umlaufvermögen sind stille Reserven von 75 enthalten. |
 | Es bestehen nichtpassivierte Pensionszusagen von 120. |
 | Die sonstigen Rückstellungen stellen Aufwandsrückstellungen dar. |
 | Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Darlehen von 100 mit einer Laufzeit von 10
Jahren bei ungünstigen Konditionen zu einem Zinssatz von 10 % aufgenommen. Das Disagio
von 10 wurde aktiv abgegrenzt. |
 | Das Unternehmen erhielt Mietvorauszahlungen von 25. |
Bestimmen Sie die Höhe eines bei der AG aktivierbaren Geschäfts- oder Firmenwertes,
und zeigen Sie die möglichen Methoden zur Verteilung des Kaufpreises auf die
übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden auf.
Nehmen Sie an, bei dem oben dargestellten Unternehmen A handelt es sich um eine AG mit
gezeichnetem Kapital von 1.000, Kapitalrücklage von 500 und Gewinnrücklagen von 200. Die
Gesellschaften beschließen eine Verschmelzung durch Aufnahme. Die übernehmende AG
erhöht zur Durchführung der Verschmelzung ihr Grundkapital um 500. Der Ausgabekurs der
neuen Aktien beträgt 480 %. Die Bilanz der übernehmenden AG vor Kapitalerhöhung und
Verschmelzung stellt sich wie folgt dar:

Stellen Sie die Bilanz der übernehmenden AG nach der Verschmelzung unter Zugrundelegung
der alten Rechtslage auf, und zeigen Sie die konzeptionellen Unterschiede bei der
Übernahme der Schlußbilanzwerte von A im Vergleich zur neuen Rechtslage auf.
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