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Seminar zu Revisions- und Treuhandwesen und zu Allgemeiner
Betriebswirtschaftslehre im WS 2000/01
Thema:
Wertkonzeptionen und Wertermittlungsmethoden für die
externe Rechnungslegung
Als PDF-Datei in DIN A4

| Thema
1: |
Historical Cost Principle |
| Referent: |
Sauer, Jürgen |
Thesen
Finanzierungskosten sind nur bei qualifying assets in die Anschaffungs- und
Herstellungskosten mit einzubeziehen.
Anschaffungskosten beinhalten sämtliche direkt und indirekt zurechenbaren Kosten der
Anschaffung.
Im Falle des Tausches von assets gilt der Grundsatz der Buchwertfortführung.
Werden mehrere assets zusammen gegen Entgelt erworben, erfolgt eine Aufteilung
des Anschaffungspreises auf die einzelnen assets anhand deren geschätzten
Marktwerte.
Die Herstellungskosten eines asset beinhalten sämtliche Einzel- und Gemeinkosten
sowie zurechenbare Verwaltungskosten und Finanzierungskosten.
Assets werden planmäßig abgeschrieben, wobei prinzipiell jede
Abschreibungsmethode zulässig ist, die die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die
Nutzungsdauer des asset verteilt.
Inhalt

| Thema
2: |
Impairment Loss Principle |
| Referenten: |
Chaloupka, Pavel
Wesker, Daniel |
Thesen
- Außerplanmäßige Abschreibungen führen als Ausprägung des Vorsichtsprinzips zu einer
realitätsnahen Abbildung und Bewertung der assets in der Bilanz.
- Das Konzept der außerplanmäßigen Abschreibung basiert auf einem Vergleich des
Buchwertes eines asset entweder mit einmaligen Einzahlungen oder dem Nutzwert. Diese zwei
Werte reichen aus, um feststellen zu können, was das einzelne asset zum Gesamtwert des
Unternehmens beiträgt.
- Der Nettoverkaufswert (net selling price) in den International Accounting Standards
entspricht dem beizulegenden Wert im Handelsgesetzbuch.
- Der value in use stellt das theoretisch richtige Konzept dar; es scheitert aber an der
Zuordnung der Zahlungsströme zu einzelnen assets und damit am Grundsatz der
Einzelbewertung.
- Das Problem der Zuordnung von Zahlungsströmen zu assets wird durch die Bildung von
cash-generating units gelöst.
- Im Rahmen der US-GAAP wird dem cash-flow nur geringe Bedeutung beigemessen, da immer auf
den fair value abgeschrieben wird.
- Impairment Losses sind immer erfolgswirksam außerplanmäßig abzuschreiben.
Inhalt

| Thema
4: |
Fair Value Principle |
| Referentin: |
Zahler, Regina |
Thesen
- Die Fair Value-Bewertung ist deshalb notwendig, weil bei einer traditionellen Bewertung
zu Anschaffungskosten den Bilanzadressaten keine entscheidungsrelevanten Informationen
über die Bestände an Finanzinstrumenten gegeben werden.
- Existiert für den Gegenstand zum Bewertungszeitpunkt kein aktueller Marktpreis, so
müssen zur Ermittlung des fair value die Wiederbeschaffungskosten herangezogen werden.
- Sämtliche Finanzinstrumente werden stets mit dem fair value bewertet.
- Die Anwendung des Anschaffungskostenprinzips bei Gegenständen des Sachanlagevermögens
und die gleichzeitige Anwendung des Fair Value-Prinzips bei Finanzinstrumenten kann zu
Inkonsistenzen in der Darstellung der Vermögens- und Finanzlage führen.
- Buchwerterhöhungen bei Gegenständen des Sachanlagevermögens aufgrund eines
gestiegenen fair value sind erfolgsneutral zu verbuchen, während Buchwerterhöhungen bei
Finanzinstrumenten erfolgswirksam in der GuV auszuweisen sind.
- Kehren sich Werterhöhungen bei Gegenständen des Sachanlagevermögens in späteren
Perioden wieder um, so ist zuerst die Neubewertungsrücklage aufzulösen bevor der übrige
Betrag als Aufwand erfaßt wird.
- Unterschiede des fair value principle zum impairment loss principle treten dann auf,
wenn bei der Ermittlung des voraussichtlich erzielbaren Betrags der net selling price
herangezogen wird, ein aktueller Marktpreis aber nicht bestimmt werden kann.
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| Thema
5: |
Hedge Accounting |
| Referent: |
Schöne, Tim |
Thesen
- Werden Grund- und Sicherungsgeschäft getrennt betrachtet, kann es zu einer Verzerrung
des Ergebnisses kommen. Dann würden z.B. bei einem available-for-sale security dessen
Wertänderungen erfolgsneutral im Eigenkapital und die Wertänderungen des Derivats
erfolgswirksam in der GuV erfaßt werden.
Durch ein fair value hedge wird erreicht, daß auch die Wertänderung des
available-for-sale security in die GuV eingeht und damit die wahre Ertragslage des
Unternehmens dargestellt wird.
- Die Effektivität der Sicherung muß mindestens 80 % betragen. Eine geringere
Sicherungseffektivität bedeutet, daß ein Sicherungsverhältnis nicht ent- bzw. bestehen
kann.
- Trotz der Sicherung eines Vermögensgegenstandes durch ein Derivat kann es zu
Schwankungen in der GuV kommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein
Sicherungsverhältnis nicht vollkommen perfekt ist.
- Bei einem cash flow hedge schwankt das Eigenkapital mit dem Wert des
Sicherungsgeschäfts. Jede Wertänderung, die auf das zu sichernde Risiko entfällt, wird
erfolgsneutral im Eigenkapital erfaßt.
- Zusätzlich zur Schwankung im Eigenkapital kann es beim cash flow hedge auch zu
Schwankungen im Ergebnis kommen. Denn der ineffektive Teil des Sicherungsgeschäfts wird
in der GuV erfaßt.
- Bei der Absicherung von Fremdwährungsrisiken ist die bilanzielle Behandlung des Grund-
und Sicherungsgeschäfts abhängig von der Art des Grundgeschäfts.
- Bei der Behandlung von ausländischen Tochterunternehmen wird ein Grundprinzip des hedge
accounting durchbrochen. Es wird hierbei kein einzelner Vermögensgegenstand oder eine
Gruppe von Vermögensgegenständen, die die gleiche Risikostruktur aufweisen, abgesichert,
sondern eine Beteiligung, die aus verschiedenen Vermögensgegenständen besteht, die
wiederum unterschiedlichen Risikoklassen angehören.
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| Thema
6: |
LIFO, FIFO Accounting |
| Referentin: |
Maurer, Sabine |
Thesen
Das Verfahren ist vom Bilanzierenden so zu wählen, dass es dem tatsächlichen
Unternehmensablauf entspricht.
Die Gruppenbildung beim LIFO-/FIFO-Verfahren beschränkt sich sowohl im US-GAAP als auch
im deutschen Handelsrecht auf "gleichartige" Vermögensgegenstände.
Die unterschiedlichen LIFO-Methoden werden lediglich unter dem Aspekt der zeitlichen
Aufstellung der Wertansätze differenziert.
Bestandsveränderungen während einer Periode beeinflussen bei der LIFO-Methode die
Ermittlung des periodengerechten Erfolges nicht.
Beim Dollar-Value-LIFO ist die Double-Extension-Methode der Link-Chain-Methode
vorzuziehen.
Das aus dem Dollar-Value-Verfahren abgeleitete Index-Verfahren ist im deutschen
Handelsrecht nicht zulässig.
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| Thema
8: |
Percentage of Completion
Method |
| Referentin: |
Eller, Manuela |
Thesen
Bei einem fixed-price contract gibt es keine unzuverlässige Schätzung des aus
der langfristigen Auftragsfertigung zu erwartenden Erfolges, da er schon bei
Vertragsschluss fixiert wird.
Der Fertigstellungsgrad stellt keine objektive Größe dar. Bei der Ermittlung des
Fertigstellungsgrads kann der Unternehmer die anteiligen Gewinne beeinflussen, je nachdem,
welche Methode er zur Ermittlung wählt.
Die Bilanz nach US-GAAP gibt einen tieferen Einblick in die Auftragsstruktur als die
Bilanz nach IAS. Das resultiert aus der Tatsache, dass nach US-GAAP unfertige Erzeugnisse
aktiviert werden, nach IAS aber ein Ausweis unter den Forderungen erfolgt.
US-GAAP bewertet langfristige Fertigungsaufträge vorsichtiger als die IAS. Dies lässt
sich daran erkennen, dass die US-GAAP die Completed Contract Methode vorschreiben, wenn
die relevanten Größen nicht zuverlässig geschätzt werden können, die IAS aber
gänzlich auf die Completed Contract Methode verzichten.
Die Anwendung der Percentage of Completion Methode resultiert aus der
Informationsfunktion des nach internationalen Regeln erstellten Jahresabschlusses.
Das Realisationsprinzip verhindert eine zeitnahe Behandlung von Vorgängen im Betrieb,
die über den Bilanzstichtag hinausgehen. Deshalb sollte man bei der langfristigen
Auftragsfertigung von der strengen Anwendung des Prinzips absehen.
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| Thema
9: |
Present Value Principle |
| Referent: |
Fischer, Andreas |
Thesen
Durch das present value principle erhält der Bilanzleser
bessere Informationen bezüglich der "decision-usefulness" als durch
andere Wertkonzeptionen.
Die für die Barwert-Bewertung relevanten Zahlungsströme sowie der Betrachtungszeitraum
lassen sich aus dem Finanzplan ableiten.
Assets, denen selbst keine Zahlungsströme zugeordnet werden können, sind zu cash
generating units zusammenzufassen.
Das Risiko der Zahlungsströme, die durch einzelne Bilanzposten generiert werden, läßt
sich durch Diskontierung mit einem adäquaten Zinssatz abbilden.
Für financial assets des Umlaufvermögens entspricht der present value dem fair value.
Forderungen und Verbindlichkeiten sind stets mit ihrem Barwert zu bilanzieren.
Dem Vorsichtsprinzip kann entsprochen werden, indem die Differenz zwischen einem
höheren Barwert und einem niedrigeren beizulegenden Wert nicht zur Ausschüttung
freigegeben wird.
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